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Förderungen zum Thema Bildung

Arbeitsstiftungen
Salzburg
Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg. Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.
Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
Förderung von Administrativen Assistenzen im Pflichtschulbereich
Tirol
Für administrative Assistenzkräfte im Sinne des § 2 AdminAss Controllingverordnung für Pflichtschulen, leistet der Bund einen Zweckzuschuss im Umfang von 66,67% der Kosten des Fördergebers für den Personalaufwand der administrativen Assistenzen. Der Personalaufwand berechnet sich aus dem konkreten Brutto-Zahlungsfluss inklusive Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge und Pensionsbeiträge. Folgende Rahmenbedingungen betreffend die Schulstandorte gelten für das Abrufen des Zweckzuschusses des Bundes: . 0,5 Vollbeschäfligungsäquivalente für Schulen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern, . 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit mehr 80 bis 200 Schülerinnen und Schülern, . Bis zu 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit weniger als 80 Schülerinnen und Schülern, wobei grundsätzlich eine Bündelung von mehreren Schulstandorten zur Erzielung eines höheren Beschäftigungsausmaßes angestrebt werden soll. Um den Schulerhaltern von Tiroler Pflichtschulen, denen im Zuge des gegenständlichen Projektes administrative Assistenzen zur Verfügung gestellt werden können, die Anstellung von administrativen Assistenzkräften und damit die Nutzung des Zweckzuschusses des Bundes ohne etwaige zusätzliche Belastungen zu ermöglichen, wird eine anteilige Förderung des Personalaufwandes (Co Finanzierung 33,33%) seitens des Landes Tirol gewährt. Eine Förderung der im Zuge des Projekts anfallenden Verwaltungskosten wird ebenfalls seitens des Landes Tirol gewährt.
Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.
MINT-Offensive
Salzburg
Das Land Salzburg wird seine Vorreiterstellung in Österreich im Bereich MINT weiter ausbauen. Gemeinsam mit den MINT-Netzwerkpartnern (insbes. auch der Bildungsdirektion) und ausgewiesenen MINT-Experten hat das Land Salzburg in den letzten Monaten eine Strategie für die Weiterentwicklung von MINT Salzburg erarbeitet, die in der Arbeits- und Fachkräftestrategie verankert ist. Salzburg will MINT-Modellregion werden, indem es auf die folgenden Prinzipien baut: MINT versteht sich als Querschnittsaufgabe, die alle vier Stoßrichtungen der Standortstrategie unterstützt (qualifizierte Menschen und Bildung, hochattraktive Forschungs- und Wissenslandschaft, nachhaltige Unternehmensentwicklung, moderne Unternehmensstandorte und Profilbildung), MINT Salzburg fördert das Interesse junger Menschen an MINT-affinen beruflichen Handlungsfeldern und leistet damit einen Beitrag zur MINT-Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung, MINT Salzburg fördert die Verbesserung der außerschulischen und schulischen MINT-Bildung, insbesondere durch eine Stärkung der außerschulischen Angebote sowie der Schnittstelle zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren. Die Standortstrategie Salzburg 2035 betont die Bedeutung der Förderung von Kreativität, unternehmerischem Handeln, Urteilsfähigkeit, Veränderungs- und Datenkompetenz, Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Digitalisierung, der erfolgreichen Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. Dementsprechend hat MINT Salzburg eine neue „MINT-Wirkungsarchitektur" entwickelt. Die Partner des MINT-Netzwerkes werden ihre MINT-Aktivitäten so ausrichten, dass diese nicht nur einem Ziel verschrieben sind (z.B. eine bestimmte Berufsorientierung), sondern immer auf mehrere Zieldimensionen hinarbeiten wie sie aus der Standortstrategie ableitbar sind (wie eben die Vermittlung von Zukunftskompetenzen, die Orientierung an ökonomischer, ökologischer und sozialer Innovation, die Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe).
Projektförderungen 2027/28 nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz
Österreich
Die Projektförderungen 2027 und 2028 nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz richten sich an in Österreich lebende Jugendliche und Erwachsene. Angesprochen sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die erste, unterschiedlich ausgedehnte Bildungsphase abgeschlossen haben. Im Sinne der ständigen Weiterbildung sollen sie die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglichen. Darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln fördern sowie die Entfaltung der persönlichen Anlagen unterstützen. Der Call bildet die bildungspolitischen Ziele des BMFWF im Bereich Erwachsenenbildung ab, wobei die Projektförderungen 2027-2028 nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung und Förderung der Erwachsenenbildung darstellen. Die Förderschwerpunkte für das Jahr 2027 und 2028, zu denen Projektanträge gestellt werden können sind „Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe“, „Digitale Souveränität, Medien-, Demokratie- und Wissenschaftsbildung“ und „Transversale und grüne Kompetenzen“. Ziele Erhöhung der Bildungsdurchlässigkeit und Beschäftigungsfähigkeit. Steigerung der Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen, von (bildungs-)benachteiligten Erwachsenen. Förderung von Geschlechtergerechtigkeit Stärkung von Demokratiebewusstsein, Medienkompetenz und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung. Unterstützung der ökologischen und digitalen Transformation im Sinne einer gerechten und nachhaltigen Gesellschaft. Aufbau und Weiterentwicklung niederschwelliger Lernorte. Förderung gesellschaftlicher Teilhabe benachteiligter Gruppen. Zielgruppe Zielgruppe der Förderung sind Bildungsanbieter, die vorrangig Bildungsangebote für gering qualifizierte und bildungsbenachteiligte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr umsetzen. Projektförderungen müssen diese Zielgruppe durch beschriebene Maßnahmen entweder indirekt oder direkt ansprechen. Es werden keine berufsspezifischen Weiterbildungen gefördert. Zu den vorrangig zu erreichenden Teilnehmendengruppen zählen: Personen mit niedriger formaler Qualifikation, unterbrochenen Bildungsbiografien oder grundlegendem Bildungsbedarf, insbesondere: Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, in Teilzeit oder nach längeren Erwerbsunterbrechungen (z.B. aufgrund von Care-Verpflichtungen), Personen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Angehörige anerkannter Volksgruppen, ältere Menschen, insbesondere in der nachberuflichen Lebensphase.