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Förderungen zum Thema Bildung

Arbeitsstiftungen
Salzburg
Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg. Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.
Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
ESF+ 21-27 Call Leben und Arbeiten in Vorarlberg
Vorarlberg
Integration von bleibeberechtigten Flüchtlingen und Vertriebenen, leben und arbeiten in Vorarlberg Ein großer Anteil der sich bereits im Land befindlichen bleibeberechtigten Flüchtlinge weist nur ein sehr geringes Ausbildungsniveau aus, nur wenige verfügen über eine Berufsausbildung, die auch verwertbar ist. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig vermehrt Flüchtlinge mit geringem Bildungsgrad auf dem Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Eine sprachliche und berufliche Qualifizierung dieser Personengruppe ist nur schwer möglich. Mit dem ausgeschriebenen Projekt (Bildungsmaßnahme) sollen bleibeberechtigte Flüchtlinge und Vertriebene mit geeigneten Mitteln an das (Arbeits-)Leben in Vorarlberg herangeführt werden und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auf Grund fehlender Netzwerke, Sprachkenntnisse sowie ökonomischer Ressourcen stellen Kinderbetreuung und auch Behördengänge oft sehr zeitintensive Hindernisse für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dar. Diese Hindernisse sollten im Konzept berücksichtigt werden. Personen mit Potential für eine Höherqualifizierung sollen auf weiterführende Ausbildungsmaßnahmen vorbereitet werden. Zielgruppe bildungsferne Flüchtlinge ohne Arbeitsmarktintegration, die über Sprachkenntnisse ab Level A1 verfügen vorwiegend Männer (72%) / Frauen mitberücksichtigen (Module für geschlechterhomogene Gruppen sollten angeboten werden) aus Syrien, Afghanistan und Somalia (67% der KON/SUB) ohne Ausbildung oder max. Pflichtschulabschluss (80%) Ziele, die erreicht werden sollen Teilnehmer_innen erhalten Basiskenntnisse für den Alltag und für im Berufsleben relevante Bereiche und vertiefen ihre Kenntnisse in Deutsch (Alltags- und Berufsleben) und Mathematik Teilnehmer_innen erhalten grundlegende Kenntnisse über das Leben in der Region (Anbindung an die Strukturen auf kommunaler Ebene (Regios, Gemeinden, Vereine, Regionalkoordinator_innen), Öffentlicher Personenverkehr, Anlaufstellen zum Thema Gesundheit, usw.) Zielgruppe an den Arbeitsmarkt oder weiterführende Ausbildung heranführen Praxiserwerb durch Arbeitstrainings in Unternehmen Aufnahme einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung der Zielgruppe
Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.