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Förderungen zum Thema Schulen

Förderung von Administrativen Assistenzen im Pflichtschulbereich
Tirol
Für administrative Assistenzkräfte im Sinne des § 2 AdminAss Controllingverordnung für Pflichtschulen, leistet der Bund einen Zweckzuschuss im Umfang von 66,67% der Kosten des Fördergebers für den Personalaufwand der administrativen Assistenzen. Der Personalaufwand berechnet sich aus dem konkreten Brutto-Zahlungsfluss inklusive Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge und Pensionsbeiträge. Folgende Rahmenbedingungen betreffend die Schulstandorte gelten für das Abrufen des Zweckzuschusses des Bundes: . 0,5 Vollbeschäfligungsäquivalente für Schulen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern, . 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit mehr 80 bis 200 Schülerinnen und Schülern, . Bis zu 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit weniger als 80 Schülerinnen und Schülern, wobei grundsätzlich eine Bündelung von mehreren Schulstandorten zur Erzielung eines höheren Beschäftigungsausmaßes angestrebt werden soll. Um den Schulerhaltern von Tiroler Pflichtschulen, denen im Zuge des gegenständlichen Projektes administrative Assistenzen zur Verfügung gestellt werden können, die Anstellung von administrativen Assistenzkräften und damit die Nutzung des Zweckzuschusses des Bundes ohne etwaige zusätzliche Belastungen zu ermöglichen, wird eine anteilige Förderung des Personalaufwandes (Co Finanzierung 33,33%) seitens des Landes Tirol gewährt. Eine Förderung der im Zuge des Projekts anfallenden Verwaltungskosten wird ebenfalls seitens des Landes Tirol gewährt.
Schulassistenz
Oberösterreich
Die Schulassistenz (gemäß Oö Chancengleichheitsgesetz) unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen in lebenspraktischen Bereichen und bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen in Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, in Übungsschulen, Allgemeinbildende sowie Berufsbildende Höhere Schulen und Gymnasien vom Schuleintritt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden): Unterstützung bei alltäglichen Anforderungen - z.B. den/die Schüler/in vom Bus holen und nach dem Unterricht wieder zum Bus bringen; Unterstützung beim An- und Ausziehen, Ein- und Ausräumen der Schultasche, Herrichten der Schulsachen für den Unterricht, Unterstützung in den Pausen Unterstützung bei der Basisversorgung - z. B. Toilettengang, Essen, Waschen etc. Unterstützung bei der Umsetzung der schulischen Anforderungen in Absprache mit der Lehrkraft - z.B. Hilfe bei der Mausführung etc. Unterstützung bei der Umsetzung empfohlener therapeutischer Maßnahmen Einzelförderung nach fachlicher Anleitung - z.B. Konzentrationstraining, basale Förderung, Bewegungstraining, lebenspraktische Übungen Unterstützung des Schülers/der Schülerin in der Selbständigkeit Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Schülern und Schülerinnen Emotionale Unterstützung des Schülers/der Schülerin und Stärkung in seiner/ihrer Persönlichkeit Unterstützung des Schülers/der Schülerin bei Aufbau und Aufrechterhaltung der Lernfreude Kontakt zu den Eltern herstellen und pflegen Gelegentliche Begleitung des Schülers/der Schülerin zur Therapie Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben): Besuch von Fortbildungsveranstaltungen Gemeinsame Besprechungen mit den Klassenlehrern/ -lehrerinnen Besuch von Elternabenden Dokumentation Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.