Ausbildungsfit Link zur Förderung kopieren

  • AusbildungsFit (vormals Produktionsschulen) soll grundsätzlich alle ausgrenzungsgefährdeten und ausgegrenzten Jugendliche, die vor Antritt einer (Berufs-)Ausbildung Kompetenzentwicklungsbedarf aufweisen, durch ein barrierefreies Angebotsspektrum, das auf den individuellen Entwicklungsbedarf angepasst ist, unterstützen. Damit soll ein fehlendes flächendeckendes, entsprechend niederschwelliges und standardisiertes Angebot für benachteiligte, noch nicht ausbildungsreife Jugendliche entstehen, und sie in Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu bringen.
  • Das Vormodul AusbildungsFit richtet sich an Jugendlichen, die nach Beendigung ihrer Schullaufbahn einen stufenweisen Einstieg in weiterführende Ausbildungen benötigen.
  • Ziel ist die Teinahme an AFIT oder Lehre/weiterführende Bildung. Innerhalb des Angebots „AusbildungsFit Plus“ liegt der Fokus, bedingt durch die für die Jugendlichen erforderliche Zeit für Nachreifung, verstärkt auf der individuellen behinderungsbedingten Unterstützung.
  • Zusätzlich finanziert wird dieses Projekt mit UG20 Mitteln durch das BMAW im Zuge der Ausbildungspflicht bis 18 (AB18).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 10a Abs.1 lit. d iVm. § 6 Abs. 2 lit. d BEinstG; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“; Richtlinie „NEBA-Angebote“ Abs. 2.2

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1036938