Förderung von Vorhaben zur Entwicklung einer Gemeinde – Landesförderungen – LHStv. Khom Link zur Förderung kopieren

Gemeinden sowie auch juristischen und natürlichen Personen werden auf Grund von Förderungsverträgen bzw. Regierungsbeschlüssen Förderungen aus Landesmitteln zur Sicherstellung der Entwicklung der Gemeinden und zur Förderung volkswirtschaftlicher Interessen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Hofgasse 13, 8010 Graz
https://www.verwaltung.steiermark.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

„Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080233

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