Förderung von Vorhaben zur Entwicklung einer Gemeinde – Landesförderungen – LHStv. Khom Link zur Förderung kopieren

Gemeinden sowie auch juristischen und natürlichen Personen werden auf Grund von Förderungsverträgen bzw. Regierungsbeschlüssen Förderungen aus Landesmitteln zur Sicherstellung der Entwicklung der Gemeinden und zur Förderung volkswirtschaftlicher Interessen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Hofgasse 13, 8010 Graz
https://www.verwaltung.steiermark.at/

Rechtsgrundlage

„Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080233

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