Kostenlose Zurverfügungsstellung von Sportamtsbussen an Grazer Sportvereine Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt an Sportvereine als Sachleistung (§ 4 Abs 1 lit f TDBG) die kostenlose Zurverfügungstellung von Sportamtsbussen für den Personentransport.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Sprotamt
8041 Graz, Ivica-Osim-Platz 3
0316 872 7878
sportamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/sportamt

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.graz.at/cms/beitrag/10334243/7745854/Busvergabe_und_Foerderungsrichtlinie.html

Die Antragstellung ist kostenfrei.

ZVR-Abfrage. Kontrolle der eingereichten Unterlagen. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 24.04.2025, GZ.: A13-178219/2022/0005, mit welchem die Förderungsrichtlinie bezüglich Sportamtsbusse für Grazer Sportvereine festgelegt wird, erlassen auf Grund des § 45 Abs 2 Z 25 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der geltenden Fassung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Referenznummer

1073527

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