Kostenlose Zurverfügungsstellung von Sportamtsbussen an Grazer Sportvereine Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt an Sportvereine als Sachleistung (§ 4 Abs 1 lit f TDBG) die kostenlose Zurverfügungstellung von Sportamtsbussen für den Personentransport.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Sprotamt
8041 Graz, Ivica-Osim-Platz 3
0316 872 7878
sportamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/sportamt

https://www.graz.at/cms/beitrag/10334243/7745854/Busvergabe_und_Foerderungsrichtlinie.html

Die Antragstellung ist kostenfrei.

ZVR-Abfrage. Kontrolle der eingereichten Unterlagen. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 24.04.2025, GZ.: A13-178219/2022/0005, mit welchem die Förderungsrichtlinie bezüglich Sportamtsbusse für Grazer Sportvereine festgelegt wird, erlassen auf Grund des § 45 Abs 2 Z 25 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der geltenden Fassung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Referenznummer

1073527

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