Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben im Burgenland Link zur Förderung kopieren

Das Land Burgenland als Träger von Privatrechten fördert Regionalverkehrsvorhaben von Burgenländischen

1. Gemeinden,
2. Gemeindeverbänden,
3. Vereinen mit Gemeindeträgerschaft oder
4. juristischen Personen mit Gemeindebeteilung.

Förderbare Regionalverkehrsvorhaben sind Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftlinien konzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen (z.B. Anruf-Sammeltaxi, Rufbus, Dorfbus), sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und für jedermann zugänglich sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 2, Gesamtverkehrskoordination
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
05 7600 2117
post.a2-verkehrskoordination@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/mobilitaet/mikro-oev-gemeindebusse-1/

Jährliche Abrechungsbasis, Ersatz des Abgangs im Nachhinein

Prüfung der Originalrechnungen

Rechtsgrundlage

Richtlinien 2015 über die Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben im Burgenland - Beschluss der Landesregierung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,03 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die vorliegende Alltagsradwegeförderung unterstützt Gemeinden dabei, sichere und attraktive Radverkehrsanlagen zu errichten und zu erhalten.

Referenznummer

1073915

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