Das Land Burgenland als Träger von Privatrechten fördert Regionalverkehrsvorhaben von Burgenländischen
1. Gemeinden,
2. Gemeindeverbänden,
3. Vereinen mit Gemeindeträgerschaft oder
4. juristischen Personen mit Gemeindebeteilung.
Förderbare Regionalverkehrsvorhaben sind Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftlinien konzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen (z.B. Anruf-Sammeltaxi, Rufbus, Dorfbus), sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und für jedermann zugänglich sind.