Förderung aus dem Verkehrssicherheitsfonds Link zur Förderung kopieren

Die Mittel aus dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds werden für folgende Zwecke vergeben:

  • Für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;
  • Für die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
  • Für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2, HR Sicherheit
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
post.a2-sicherheit@bgld.gv.at

Die Auszahlung genehmigter Projekte erfolgt in der Regel nach Abschluss des Projektes und Rechnungslegung.

Rechtsgrundlage

§ 131a Kraftfahrgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,08 Mio. Euro

Referenznummer

1026194