Forststraßenprojekte Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Bau von Forststraßen (vorwiegend Kleinprojekte). Leistungsempfänger können natürliche Personen oder Bringungsgenossenschaften sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/159606.htm

Nach Abschluss eines Projektes ist eine Abrechnung mit Originalrechnungen über die durchgeführte Maßnahmen vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Forstgesetz, BGBl. 440/1975 idgF.; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,032 Mio. Euro

Referenznummer

1021658