Amt der oö. Landesregierung - Direktion LWLD - Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Die Gewährung eines finanziellen Beitrages erfolgt zu den Planungs- und Projektkosten. Die Kosten sind durch Rechnungen zu belegen.
Als Förderantrag genügt ein formloses Schreiben. Die vollinhaltliche Anerkennung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich ist Voraussetzung.
Förderantrag, Projekt, erforderliche Bewilligungen (zum Beispiel Errichtungsbewilligung/Anmeldung, Naturschutzbewilligung, Satzungsbescheid)