Forststraßenprojekte Link zur Förderung

Gefördert wird der Bau von Forststraßen (vorwiegend Kleinprojekte). Leistungsempfänger können natürliche Personen oder Bringungsgenossenschaften sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 21.05.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/159606.htm

Nach Abschluss eines Projektes ist eine Abrechnung mit Originalrechnungen über die durchgeführte Maßnahmen vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Forstgesetz, BGBl. 440/1975 idgF.; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0.032 Mio. Euro

Referenznummer

1021658