Erhaltung von ehemaligen Landes-Tauernwegen Link zur Förderung kopieren

Bei der Wiederinkraftsetzung des Salzburger Landesstraßengesetzes vom 22.6.1948, LGBL Nr. 41/1948, wurden die fünf Landes-Tauernwege nicht mehr in das Verzeichnis der Landesstraßen aufgenommen, da der Gesetzgeber die Ansicht vertrat, dass diese Wege ihre Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren haben. Gefördert wird die Erhaltung der nun von Weggenossenschaften übernommenen Wege zur touristischen Nutzung.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Anträge samt Unterlagen.

Überprüft wird das Lohnkonto für den Straßenwärter (Krimmler Tauernweg) bzw. die Originalrechnungen zur Belegung des Erhaltungsaufwands (Nassfelder Tauernweg) werden einbehalten.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 13.1.1956, Zl: 89/2-I-1956, sowie die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015049