Bei der Wiederinkraftsetzung des Salzburger Landesstraßengesetzes vom 22.6.1948, LGBL Nr. 41/1948, wurden die fünf Landes-Tauernwege nicht mehr in das Verzeichnis der Landesstraßen aufgenommen, da der Gesetzgeber die Ansicht vertrat, dass diese Wege ihre Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren haben. Gefördert wird die Erhaltung der nun von Weggenossenschaften übernommenen Wege zur touristischen Nutzung.