Qualitäts-Journalismus: Förderung der Aus- und Fortbildung Link zur Förderung kopieren

Einrichtungen, deren Hauptaufgabe die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von journalistischen Mitarbeiter:innen von Medienunternehmen ist und die dafür von repräsentativer Bedeutung sind, können Fördermittel gewährt werden.

Zur Förderung der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung von Journalist:innen, ausgenommen Aspirant:innen, bei Einrichtungen gemäß § 9 QJF-G kann Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen ein Zuschuss in Höhe von 50 vH der nachgewiesenen Aus- und Fortbildungskosten gewährt werden, wobei der Zuschuss pro Jahr höchstens 50 000 Euro pro Medium betragen darf.

Zur Förderung der Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen kann Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen ein Zuschuss in Höhe von 50 vH der nachgewiesenen Ausbildungskosten gewährt werden, wobei der Zuschuss pro Jahr höchstens 50 000 Euro pro Medium betragen darf.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

RTR GmbH und KommAustria
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien

+43 1 58058-0
rtr@rtr.at
https://www.rtr.at/medien/startseite_medien.de.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 9, 10 und 11 Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Förderungsmittel im Bereich des Qualitätsjournalismus werden auf Basis wirkungsorientierter Zielsetzungen gemäß den im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) festgelegten Kriterien gewährt.
Der Medienstandort Österreich soll im Sinne der Erhaltung der Medien- und Meinungsvielfalt durch Förderung textbasierter Nachrichtenmedien durch finanzielle Zuwendungen an Medieninhaber von Medien im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind, gestärkt werden.

Referenznummer

1068139

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