Qualitäts-Journalismus: Förderung der Aus- und Fortbildung Link zur Förderung kopieren

Einrichtungen, deren Hauptaufgabe die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von journalistischen Mitarbeiter:innen von Medienunternehmen ist und die dafür von repräsentativer Bedeutung sind, können Fördermittel gewährt werden.

Zur Förderung der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung von Journalist:innen, ausgenommen Aspirant:innen, bei Einrichtungen gemäß § 9 QJF-G kann Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen ein Zuschuss in Höhe von 50 vH der nachgewiesenen Aus- und Fortbildungskosten gewährt werden, wobei der Zuschuss pro Jahr höchstens 50 000 Euro pro Medium betragen darf.

Zur Förderung der Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen kann Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen ein Zuschuss in Höhe von 50 vH der nachgewiesenen Ausbildungskosten gewährt werden, wobei der Zuschuss pro Jahr höchstens 50 000 Euro pro Medium betragen darf.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

RTR-GmbH
rtr@rtr.at

Rechtsgrundlage

§§ 9, 10 und 11 Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung der Aus- und Fortbildung für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildungen und für die Ausbildung von Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten

Referenznummer

1068139