Cyber-Security im Kontext strategischer Infrastruktur Link zur Förderung

  • Die Förderung richtet sich an Non-Profit Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft zu verstärken und wesentlich zur Sicherheit der kritischen Infrastruktur im Bereich der Cyber-Security beizutragen. 
  • Der Fördernehmer muss Maßnahmen im Bereich der Cyber-Security setzen, die zu einer höheren Resilienz im Bereich der Cyber-Security beitragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Referat I/S/2/c, Förderungswesen
BMI-I-S-2-c@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale Kooperation.

Referenznummer

1048735