Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation
Österreich
Förderung einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien. Als anerkannt gilt eine Selbstregulierungseinrichtung insbesondere dann, wenn sie eine breite Repräsentanz der betroffenen Berufsgruppen und hinreichende Transparenz im Hinblick auf Entscheidungsgrundlage, Verfahren und Durchsetzung von Entscheidungen gewährleistet. Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.