Stutenumlage - §14 Kärntner Tierzuchtgesetz Link zur Förderung

Die Stadt Villach gewährt Beihilfen für die Beschaffung und Haltung männlicher Zuchttiere für die Pferdezucht.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
042422052100
behoerde@villach.at
https://villach.at/stadt-service/tiere/tierzuchtfoerderung

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Land- und Forstwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1062736