Stutenumlage - §14 Kärntner Tierzuchtgesetz Link zur Förderung

Die Stadt Villach gewährt Beihilfen für Umlagen für die aus der Haltung männlicher Zuchttiere und der damit im Zusammenhang stehenden Einrichtungen der Vatertierhaltung erwachsenden Kosten.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
042422052100
behoerde@villach.at
https://villach.at/stadt-service/tiere/tierzuchtfoerderung

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Land- und Forstwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1062736