Zuschuss für den Ankauf von weiblichen Zuchtrindern in NÖ Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen zum Ankauf von maximal zwei weiblichen Zuchtrindern pro Jahr und pro Betrieb.

Bei Betriebszusammenschlüssen können zwei weibliche Zuchtrinder je beteiligtem Betrieb gewährt werden.

Im Falle von Seuchen, Katastrophen oder bei besonders unterstützungswürdigen Umständen kann der Fördergeber die Grenze von zwei förderbaren Tieren aufheben.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
http://www.noe.gv.at/kalbinnenankauf

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. 6100; Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes Niederösterreich zum Qualitätskalbinnenankauf
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,25 Mio. Euro

Referenznummer

1047208