Beihilfen für Markterschließung und Absatzförderung in Kärnten gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Beihilfen an natürliche und juristische Personen zu verbraucherorientierten Informationsmaßnahmen und die Organisation von Ausstellungen, Wettbewerben und Messen über Produkte und Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtalerstraße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 33 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie K-LFF 2023, Zl.: 10-AR-1/48-2023 idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038595