Förderung von Absatz und Verwertung der Land- und Ernährungswirtschaft in Kärnten gem. K-LFF 2016

Beihilfen an natürliche und juristische Personen zu verbraucherorientierten Informationsmaßnahmen und die Organisation von Ausstellungen, Wettbewerben und Messen über Produkte und Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft.

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 33 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie K-LFF 2016, LGBl 55/2016 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1038595