Förderung der pflanzlichen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Beihilfen an natürliche und juristische Personen, welche die Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen pflanzlichen Produktion in Kärnten verfolgen. Es sind folgende Maßnahmen förderbar:

  • Beihilfen zur Qualitätsverbesserung im Pflanzen-, Garten-, Gemüse- und Obstanbau (§ 28) durch die Förderung von fach- und zielspezifischen Veranstaltungen einschließlich erforderlicher Lehr- und Kursbehelfe
  • Beihilfen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten durch integrierten Pflanzenschutz (§ 29) durch die Förderung von Warn- und Wetterdiensten, die Tätigkeit von Personal im Pflanzenschutzdienst und die Bekämpfung von Virosen und Schadorganismen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtalerstraße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§§ 28 und 29 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023, Zl.; 10-AR-1/48-2023 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038447