Förderung der pflanzlichen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2016 Link zur Förderung

Beihilfen an natürliche und juristische Personen, welche die Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen pflanzlichen Produktion in Kärnten verfolgen. Es sind folgende Maßnahmen förderbar:

  • Beihilfen zur Qualitätsverbesserung im Pflanzen-, Garten-, Gemüse- und Obstanbau (§ 28) durch die Förderung von fach- und zielspezifischen Veranstaltungen einschließlich erforderlicher Lehr- und Kursbehelfe
  • Beihilfen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten durch integrierten Pflanzenschutz (§ 29) durch die Förderung von Warn- und Wetterdiensten, die Tätigkeit von Personal im Pflanzenschutzdienst und die Bekämpfung von Virosen und Schadorganismen

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§§ 28 und 29 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016, LGBl 55/2016 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1038447