Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2023
Kärnten
Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen. Gefördert werden: Beihilfen für waldbauliche Maßnahmen (§ 45) Forsterschließung (§ 46) Beihilfen für Waldbesitzervereinigungen (§ 47), Beihilfen zur Verarbeitung und Vermarktung von Holz und Biomasse aus forstlicher Produktion (§ 48), Beihilfen für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen im Forstsektor (§ 49), Beihilfen für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme (§ 50), die Aufarbeitung von Schadhölzern (§ 51).