Förderung der Landwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen.

Gefördert werden:

  • Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (§ 38),
  • Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (§ 39),
  • Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (§ 40)
  • Existenzgründungen von Junglandwirten (§ 41),
  • ökologisch wertvolle Maßnahmen (§ 43) und
  • die Erhaltung des ländlichen Kulturerbes (§44).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023, Zl.: 10-AR-1/48-2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038439