Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2016
Kärnten
Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen. Gefördert werden: Waldbauliche Maßnahmen (§ 46), Forsterschließung (§ 47), Waldbesitzervereinigungen mit dem Ziel eine überbetriebliche Waldbewirtschaftung zu erreichen (§ 48), Verarbeitung und Vermarktung von Holz und Biomasse aus forstlicher Produktion (§ 49), Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen im Forstsektor (§ 50), Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme (§ 51) sowie die Aufarbeitung von Schadhölzern (§ 52).