Es wird über die Geschäftsstellen der Maschinenringe organisierte soziale Betriebshilfe bei Ausfall einer Hauptarbeitskraft auf landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Förderbare Einsatzfälle sind: Tod, Arbeitsunfähigkeit über zwei Wochen infolge Krankheit oder Unfall, stationärer Aufenthalt in einer Krankenanstalt, von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern genehmigte Heilverfahren oder Erholungsaufenthalte, Begleitung eines schwerkranken Kindes ins Krankenhaus. Weiters werden Vertretungsdienste bei Urlaub, Mutterschafts- und Elternkarenz angeboten.
Anspruchsberechtigt sind BetriebsleiterInnen oder Betriebsleiter-Ehepaare, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in OÖ im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern pensionsversichert sind.
Ab dem Jahr 2015 ist sowohl eine Vermittlung über die Maschinenringe als auch eine direkte Vereinbarung zwischen BetriebsführerInnen und Betriebshelfern möglich.