Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ Link zur Förderung kopieren

Die Beihilfen dienen zur Deckung der tatsächlichen Kosten für die Vertretung eines/r Landwirts/in oder einer natürlichen Person, die Mitglied des landwirtschaftlichen Haushalts mit Hauptwohnsitz am Betrieb in Oberösterreich ist. Beihilfen werden für die Beschaffung einer Ersatzarbeitskraft bei Krankheit oder Unfall, einschließlich Krankheit oder Unfall seines/ihres Kindes, bei Genehmigung eines von der Sozialversicherung genehmigten Heilverfahrens oder im Todesfalle zu vorhin angeführtem Personenkreis gewährt.

Ergänzend werden präventive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben vor Eintritt einer Krisensituation unterstützt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Unterlagen über die Einsätze müssen den Vertretungen der zuständigen Maschinenringe zur Genehmigung vorgelegt werden, die diese zur Einsicht aufbewahrt.  Die Maschinenringe übermitteln die vollständigen Förderungsdaten an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zur Prüfung vor Bewilligung und Auszahlungen der Förderungen.

Weiters wird stichprobenweise von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft Einsicht in die Originalunterlagen bei den Maschinenringen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie ‚Gewährung von Kostenzuschüssen aus Mitteln des Landes Oberösterreich für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ‘ i.d.g.F.; Richtlinie ‚Förderung präventiver Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe‘ i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

0,253 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1036250

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