Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ Link zur Förderung

Es wird über die Geschäftsstellen der Maschinenringe organisierte soziale Betriebshilfe bei Ausfall einer Hauptarbeitskraft auf landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Förderbare Einsatzfälle sind: Tod, Arbeitsunfähigkeit über zwei Wochen infolge Krankheit oder Unfall, stationärer Aufenthalt in einer Krankenanstalt, von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern genehmigte Heilverfahren oder Erholungsaufenthalte, Begleitung eines schwerkranken Kindes ins Krankenhaus. Weiters werden Vertretungsdienste bei Urlaub, Mutterschafts- und Elternkarenz angeboten.

Anspruchsberechtigt sind BetriebsleiterInnen oder Betriebsleiter-Ehepaare, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in OÖ im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern pensionsversichert sind.

Ab dem Jahr 2015 ist sowohl eine Vermittlung über die Maschinenringe als auch eine direkte Vereinbarung zwischen BetriebsführerInnen und Betriebshelfern möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Unterlagen über die Einsätze müssen den Vertretungen der zuständigen Maschinenringe zur Genehmigung vorgelegt werden, die diese zur Einsicht aufbewahrt.  Die Maschinenringe übermitteln die vollständigen Förderungsdaten an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zur Prüfung vor Bewilligung und Auszahlungen der Förderungen.

Weiters wird stichprobenweise von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft Einsicht in die Originalunterlagen bei den Maschinenringen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

0,333 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1036250