Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte
Salzburg
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte. Als unverschuldete Notsituation gelten durch schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, körperliches Gebrechen oder Tod des Betriebsleiters oder dessen Angehörigen entstandene, unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung bzw. andere wirtschaftliche Nachteile. Ebenso kann bei existenzbedrohenden und weit über den Durchschnitt hinausgehenden Schäden durch nicht versicherbare Naturereignisse, eine Unterstützung gewährt werden. Als Förderungsempfänger kommen natürliche Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen, deren Hofstelle im Land Salzburg liegt in Betracht. Der Unterstützungsbetrag wird einmalig als Direktzuschuss gewährt. Der Direktzuschuss wird bis 25.4.2017 bis zu einer Höhe von € 3.633,64 pro Jahr und Empfänger gewährt, ab 25.4.2017 bis zu einer Höhe von € 3.500,--. In familiär besonders tragischen Fällen ist eine Überschreitung dieses Höchstbetrages um maximal 50 % möglich.