Beiträge zur Schutzwaldsanierung Link zur Förderung kopieren

Beiträge zu den Kosten für Schutzwaldsanierungs- und pflegemaßnahmen an Forstbetriebe.

Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Schutzfunktion von Wäldern mittels Pflegeeingriffen, technischen Maßnahmen und Wiederbewaldungsmaßnahmen.  

Anträge auf Förderung können einbringen:

  • Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Vc-Forstwesen
Landhaus, 6901 Bregenz
05574/511 25311
forstwesen@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

Das Vorhaben wird durch Organe der Bezirksforstinspektion bewertet und zur Förderung empfohlen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90% der anrechenbaren Kosten.

  • Belegkontrolle
  • fachliche Plausibilitätskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle
  • Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014-2020, Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Referenznummer

1034347