Im Rahmen der Vereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer ist diese Förderstelle für Maßnahmen und Projekte zuständig. Dies können Maßnahmen sein, wie in der Tierzuchtrichtlinie definiert:
- Informationen, Schulungen und sonstige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Züchtervereinigungen
- Veranstaltung von Wettbewerben, Ausstellungen und Messen oder die Teilnahme an solchen Veranstaltungen
- Anlegen und Führen von Zuchtbüchern (ausgenommen Geflügel und Kleintiere)
- Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren (ausgenommen Geflügel und Kleintiere).
Weitere Maßnahmen können bspw. sein:
- Ankaufsbeihilfen
- Bergmaschinenförderung im Nachhinein
- Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
- Beiträge für Milchhygienemaßnahmen
- Beiträge für soziale Betriebshilfe
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, und anerkannte Züchtervereinigungen sein.