Behebung von Katastrophenschäden am Waldbestand Link zur Förderung kopieren

Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erheblichen Einkommensverlust, sondern auch einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß. Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, kann dafür eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln beantragt werden.

Katastrophenschäden im Sinne dieser Förderung sind Schäden am Waldbestand, die durch Hagel (siehe Pkt. 8.3 der geltenden Richtlinie) Schneedruck, Orkan, Bergstürze, Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben,  (§3 Abs. 3 Katastrophenfondsgesetz 1996 idgF) verursacht wurden.

Antragsberechtigt sind physische und juristische Personen mit Waldbesitz im Bundesland Oberösterreich, mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732 / 7720 - 11501
lfw.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz 1996 i.d.g.F.; Richtlinie für die Förderung der Behebung von Katastrophenschäden im privaten Waldbesitz in der Fassung vom 1.1.2008
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031657