Förderungen der Landwirtschaft nach der Dienstleistungsrichtlinie des Bundes Link zur Förderung kopieren

Es werden Investitionen, Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammern sowie von juristischen Personen und Personenvereinigungen gefördert, die in den Bereichen Landwirtschaftliche Beratung und Bildung, Biologische Landwirtschaft (Bioverbände), Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung, Innovationen, Landtechnische Maßnahmen, Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft, sowie Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung tätig sind. Inhalt der Förderrichtlinie ist auch die Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Personalaufwand ist höchstens bis zu einer Höhe anrechenbar, die dem Gehaltsschema des Bundes der Dienstklasse VII/2 entspricht.

Beim Sachaufwand ist der Rechnungsbetrag inkl. USt. für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Steuerungswerber bzw. exklusive USt. für alle übrigen Förderungswerber Berechnungsgrundlage.  

Das Förderungsausmaß beträgt je nach Art und Inhalt der Maßnahme zwischen 40 und 100 %.

Das Förderungsausmaß beträgt je nach Art und Inhalt der Maßnahme, in einigen Fällen bis max. 40 bzw. 50 % der anrechenbaren Kosten, im Großteil der Fälle mit bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten sowie in einigen Fällen bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten.

Die Förderungswerber erstellen bis spätestens 31. März des folgenden Jahres einen Verwendungsnachweis. Die Ausgaben müssen durch Originalbelege nachgewiesen werden.

Die Förderungsabwicklungsstellen überprüfen diese Verwendungsnachweise und führen stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durch.  

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln idgF; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,109 Mio. Euro

Referenznummer

1023043

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