Es werden Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammern sowie von juristischen Personen und Personenvereinigungen gefördert, die in den Bereichen Landwirtschaftliche Beratung und Bildung, Biologische Landwirtschaft (Bioverbände), Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung, Innovationen, Landtechnische Maßnahmen, Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft, Integrierter Pflanzenschutz, Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung tätig sind.