Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Vereinen und Verbänden im landwirtschaftlichen Bereich zur Stärkung ihrer fachlichen, organisatorischen und marktbezogenen Tätigkeiten.
Förderfähig sind insbesondere:
- Personalkosten, Dienstleistungen, Investitionskosten
- Kosten für die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere im Einklang mit den Zielsetzungen der Bio-Wende
- Kosten für die Betreuung und Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben
- Vermarktungsmaßnahmen sowie Aufwendungen für marktunterstützende Maßnahmen und Qualitätsmaßnahmen
- Kosten für die Anschaffung von Inventar und Anlagen
Förderungen werden als „De-minimis-Beihilfe“ gewährt werden.
Die Höchstbeträge betragen:
- in der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zu € 50.000,-- innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren,
- bei sonstigen Investitionen bis zu € 300.000,-- innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren