Förderungen an Vereine und Verbände im landwirtschaftlichen Bereich Link zur Förderung kopieren

Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Vereinen und Verbänden im landwirtschaftlichen Bereich zur Stärkung ihrer fachlichen, organisatorischen und marktbezogenen Tätigkeiten.
Förderfähig sind insbesondere:
- Personalkosten, Dienstleistungen, Investitionskosten
- Kosten für die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere im Einklang mit den Zielsetzungen der Bio-Wende
- Kosten für die Betreuung und Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben
- Vermarktungsmaßnahmen sowie Aufwendungen für marktunterstützende Maßnahmen und Qualitätsmaßnahmen
- Kosten für die Anschaffung von Inventar und Anlagen

Förderungen werden als „De-minimis-Beihilfe“ gewährt werden.
Die Höchstbeträge betragen:
- in der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zu € 50.000,-- innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren,
- bei sonstigen Investitionen bis zu € 300.000,-- innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Agrarwesen, Natur- und Umweltschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
post.a4-agrarwesen@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Einzelentscheidung des Landes

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,22 Mio. Euro

Referenznummer

1022110

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