Allgemeine Fischereiförderung: Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss wird der Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen, die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse, wissenschaftliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Gewässern, (wasserbauliche) Maßnahmen an Gewässern, die geeignet sind, den fischökologischen Zustand nachhaltig zu verbessern (Herstellung der Durchgängigkeit, Renaturierung, etc.), gefördert. Förderempfänger sind Fischereireviere und Einzelpersonen.
Äschenbesatz: Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert. Förderempfänger sind Fischereireviere und Einzelpersonen.
Bäuerliche Fischproduktion: Die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken, der Erstbesatz sowie Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln gefördert. Förderempfänger sind Landwirte.