Förderung des Fischereiwesens, Fonds zur Sicherung einer bäuerlichen Landwirtschaft in Oö. Link zur Förderung kopieren

Allgemeine Fischereiförderung: Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss wird der Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen, die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse, wissenschaftliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Gewässern, (wasserbauliche) Maßnahmen an Gewässern, die geeignet sind, den fischökologischen Zustand nachhaltig zu verbessern (Herstellung der Durchgängigkeit, Renaturierung, etc.), gefördert. Förderempfänger sind Fischereireviere und Einzelpersonen.

Äschenbesatz: Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert. Förderempfänger sind Fischereireviere und Einzelpersonen.

Bäuerliche Fischproduktion: Die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken, der Erstbesatz sowie Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln gefördert. Förderempfänger sind Landwirte.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,113 Mio. Euro

Referenznummer

1020676