Förderung des Fischereiwesens, Fonds zur Sicherung einer bäuerlichen Landwirtschaft in Oö. Link zur Förderung kopieren

Allgemeine Fischereiförderung: Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten und juvenilen Bachforellen, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert. Förderempfänger sind der Oö. Landesfischereiverband, die Oö. Fischereireviere, Vereine mit Fischwässern in Oberösterreich, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischwässern in Oberösterreich.

Bäuerliche Fischproduktion: Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert. Förderempfänger sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Betriebs- und Anlagenstandort in Oberösterreich).

Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren: Im Rahmen des "Managementplan Fischotter Oberösterreich" wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden. Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (z.B. Graureiher) gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,11 Mio. Euro

Referenznummer

1020676

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