Förderungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung Link zur Förderung

Zur Aufrechterhaltung des hohen Standards der steirischen tierischen Lebensmittel werden Qualitäts- und Gesundheitsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung gefördert. Die von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen gestellten Förderungsanträge werden fachlich geprüft und bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen bewilligt. Die widmungsgemäße Verwendung wird kontrolliert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Rinderzucht Steiermark eG
Industriepark West 7
8772 Traboch
03833/20070-10
info@rinderzucht-stmk.at
https://www.rinderzucht-stmk.at/download.html

Landeskontrollverband (LKV)
Am Tieberhof 6
8200 Gleisdorf
03112/22317743
lkv@lk-stmk.at
https://www.lkv-stmk.at/

Steirischer Schaf- und Ziegenzuchtverband eGen
Industriepark West 7
8772 Traboch
03833/2007034
schafe-ziegen@lk-stmk.at
https://www.schafe-stmk-ziegen.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Kontrolle erfolgt indem geeignete Unterlagen bzw. ein Tätigkeitsbericht, zuerst das Projekt fachlich genau darstellen und nach Bewilligung die Projektrealisierung ausreichend glaubhaft machen. Die Kosten sind zuerst in Kostengruppen anzugeben und nach Bewilligung erfolgt die Vorlage einer detaillierten, nach Kostengruppen gegliederten Projektabrechnung sowie die Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen.  

Hinsichtlich "Qualitätsverbesserung und -sicherung durch Leistungs- und Qualitätsprüfung bei Rindern, Schafen und Ziegen" siehe Richtlinie

Hinsichtlich "Kalbinnenaktion" siehe Richtlinie

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017987