Parteienförderung Link zur Förderung kopieren

Den im Landtag vertretenen Parteien (Landtagsparteien) gebührt zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für ihre Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung und für ihre Mitwirkung an der politischen Bildung und der Öffentlichkeitsarbeit und zur Bedeckung des hierfür erforderlichen personellen und sachlichen Aufwandes, eine Landesförderung.

Förderadressat: Die im Landtag vertretenen Parteien.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2 – Finanzen, Beteiligungen und FTI
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-2

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Parteienförderungsgesetz - K-PFG, LGBl Nr. 83/1991 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018944

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