Parteienförderung Link zur Förderung

Den im Landtag vertretenen Parteien (Landtagsparteien) gebührt zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für ihre Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung und für ihre Mitwirkung an der politischen Bildung und der Öffentlichkeitsarbeit und zur Bedeckung des hierfür erforderlichen personellen und sachlichen Aufwandes, eine Landesförderung.

Förderadressat: Die im Landtag vertretenen Parteien.

Rechtsgrundlage

Kärntner Parteienförderungsgesetz - K-PFG, LGBl Nr. 83/1991 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1018944