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Förderungen zum Thema Beschäftigungsmaßnahmen

Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung"
Oberösterreich
Derzeit wird ausschließlich die Leistung „Arbeitsbegleitung“ angeboten. Die Förderung Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung ist ein Angebot für psychosozial benachteiligten Menschen, denen die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zu hoch sind, eine sinnvolle und den Interessen entsprechende, gemeindenahe Beschäftigung zu ermöglichen. Alter der Zielgruppe: Frauen und Männer vom Schulabgang bis Pensionsantrittsalter. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in bestehende Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit entlohnt werden. Bei Bedarf wird der Person eine Bezugsperson zur Seite gestellt, welche als Mentor fungiert. Menschen mit Beeinträchtigungen werden während der Arbeitserprobung und des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbefristet je nach Bedarf begleitet. Kundinnen und Kunden sollen in vorhandene Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich entlohnt werden. Die verminderte Leistungsfähigkeit wird prozentuell festgesetzt mit einer Bandbreite zwischen 30 - 70 %. Als finanziellen Ausgleich erhalten die Betriebe Zuschüsse, deren Höhe sich an der verminderten Leistungsfähigkeit orientiert. Zur Unterstützung wird den Kundinnen und Kunden bei Bedarf jeweils eine Bezugsperson, die als Mentor fungiert, zur Seite gestellt. Da dies für den Betrieb ebenfalls leistungsreduzierende Auswirkungen hat, werden auch für diesen Mentor finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Es gibt: Direkte Leistungen: Das sind jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Indirekte Leistungen: Das sind alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Berufliche Qualifizierung"
Oberösterreich
Die Förderung „Berufliche Qualifizierung“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen das Erreichen eines dauerhaften Dienstverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt, eine selbstbestimmte Berufstätigkeit sowie die nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglichen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Erstellung eines Ausbildungsprogrammes Ausbildungsbezogene Leistungen Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Sozialpädagogische Leistungen Indirekten Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Betriebswirtschaftliche Leistungen Pädagogisch-planerische Leistungen der Mitarbeiter/innen Organisatorische Leistungen der Mitarbeiter/innen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Fähigkeitsorientierte Aktivität"
Oberösterreich
Die Förderung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Die geförderten Maßnahmen schaffen eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen, fähigkeitsorientierten und sinnvollen Tätigkeitsfeldern. Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität für beeinträchtigte Personen erbringen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden): a. Betreuung und Begleitung im Arbeits- und Beschäftigungsprozess b. Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung von Kompetenzen c. Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten d. Individuelle Basisversorgung e. Kommunikation f. Freizeitaktivitäten, Kultur und Bildung im Rahmen der Beschäftigung g. Leistungen im medizinisch-therapeutischen Bereich h. Leistungen im psychischen Bereich Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben): Indirekte kunden-/kundinnenbezogene Tätigkeiten Pädagogisch-planerische Leistungen Organisatorische Leistungen Konzeptionelle Leistungen Leistungsuntergliederung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ wird angeboten als Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Integrative Beschäftigung für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Geschützte Arbeit"
Oberösterreich
Die Förderung „Geschützte Arbeit in Werkstätten und in Betrieben“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen 1) die Möglichkeit bieten, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes - in einer geschützten Werkstätte die einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nahe kommt - auszuüben oder eine Erwerbsarbeit in Form eines geschützten Arbeitsplatzes in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. 2) durch Überlassung an Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes so weit qualifizieren, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis gelingt bzw. der Übergang in ein Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Arbeitsangebot innerhalb der Geschützten Arbeit und/oder Begleitende Personalüberlassung Arbeitsbegleitende Maßnahmen Individualisierte Personalentwicklung Indirekte Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Leistungen im Sinne allgemeiner Betriebsführung Organisatorisch-planerische Leistungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Basis- und Projektförderungen - Arbeit und Beschäftigung
Steiermark
Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung mit dem Ziel der Verringerung von Arbeitslosigkeit und der Sicherung von Beschäftigung, die es den Menschen ermöglicht, am wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die am Arbeitsmarkt noch immer sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Chancen vorfinden, wird dabei in allen Handlungsfeldern angestrebt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Frauen, Älteren, MigrantInnen und Menschen mit Behinderung zu steigern und zu verbessern. Arbeitslosigkeit zu verhindern und bei Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern. Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungs- und Betreuungsangebote im arbeitsmarktrelevanten Kontext. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die an Aus- und Weiterbildung heranführen. Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen. Maßnahmen, die zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote. Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarktbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call youngFBZ
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: In youngFBZs (FBZ steht für Frauenberufszentrum) sollen Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Berufsberatungen, Orientierungsangebote und Möglichkeiten für die individuelle Qualifizierung für junge Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren angeboten werden. Zweck der Einrichtungen sind die Schaffung von Perspektiven für die berufliche (Erst-)Laufbahn von jungen Frauen, die Förderung junger Frauen beim Zugang zu zukunftsorientierter und nachhaltiger Qualifizierung, die Berufsinformation über zukunftsträchtige Berufe (MINT, Handwerk, Green Jobs etc.). Dabei sollen migrations- und kulturspezifischen Erfahrungen von jungen Frauen in der Beratung beachten werden (Diversity Ansatz in der Beratung). Zielgruppe sind junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, insbesondere jene mit Migrationsgeschichte, mit Beratungs- und Betreuungsbedarf, junge Wiedereinsteigerinnen mit Qualifizierungsinteresse, asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte junge Frauen und Asylwerberinnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, sowie Frauen mit einem Ausweis für Vertriebene. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 3, Metallausbildungszentren in OÖ
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 3 (Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Die Metallausbildungszentren sollen ihren Teilnehmer:innen entsprechend dem individuellen Kenntnisstand im Wege eines flexiblen und modularen Ausbildungssystems maßgebende Kompetenzen im Metallbereich wie auch in der Persönlichkeitsentwicklung vermitteln und so erfolgreich auf eine Beschäftigung vorbereiten, weshalb sie sich auch in der Säule A (Bedarfsgerechte Qualifizierung des Arbeitskräftepotentials) des Paktes für Arbeit und Qualifizierung in Oberösterreich befinden. Ziel ist die Integration benachteiligter Zielgruppen in den Arbeitsmarkt, wobei die Zuteilung der auszubildenden Personen durch die jeweiligen Regionalstellen des AMS Oberösterreich erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 6, Pilotprojekt - Perspektive Arbeit
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 6 (Soziale Innovation) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Die Aneinanderreihung von Interventionen bei Kund:innen des AMS birgt Brüche, lange Interventionsketten und ein „immer wieder von vorn beginnen“ . Ein (Pilot-)Projekt soll versuchen diese Interventionen zu parallelisieren, Inhouse zu erledigen und mit Begleitung eng an den TN:innen zu bleiben. Ein (sozial innovatives) Projekt als kombiniertes Angebot soll aus „offenen Räumen“, einer Bildungsmaßnahme und einem sozialökonomischen Betrieb bestehen. Es soll als ganzheitliches Konzept betrachtet werden und die Empfehlungen der vom Arbeitsmarktservice (AMS) beauftragten Studie „Suchtgefährdete Jugendliche und Arbeitsmarkt“ aus dem Jahr 2016 aufgreifen. Es soll der zugrundeliegenden Haltung, im Aufbau und in der inhaltlichen Herangehensweise den Grundsätzen „Niederschwellige Zugänge in der Arbeit“, „Kontinuität in der Betreuung und Begleitung“ und „Fachübergreifender Austausch“ folgen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 7, Call Sozialökonomische Betriebe in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch ein Beschäftigungsprojekt (Sozialökonomischer Betrieb - SÖB). Die SÖBs sollen im Bereich Elektrotechnik (Vor- und Basisqualifizierung) tätig sein. Im Sinne eines sehr guten und funktionierenden Kreislaufwirtschaftssystems sollen (entsorgte) Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Computer etc.) repariert oder fachmänisch demontiert und entsorgt werden. Zweck ist die Schaffung eines zeitlich befristeten Beschäftigungsangebotes für arbeitsmarktferne Personen (die Zielgruppe richtet sich nach dem ESF+/JTF Programm an: Langzeitarbeitslose/Arbeitslose, Arbeitssuchende etc.). Die arbeitsmarktpolitische Leistung besteht darin, den Zielgruppenpersonen den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Transitfunktion mit bewusst gestaltetem Ein- und Ausstieg) und durch den Erwerb von bestimmten Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung, durch Gesundheitsangebote etc. die individuellen Vermittlungschancen der TMA soweit zu verbessern, dass der Wiedereinstieg in den ungeförderten Arbeitsmarkt erreichbar wird. Es sollen den TMA im Arbeitstraining wie im SÖB neben der sozialpädagogischen Betreuung gesundheitliche Unterstützungsangebote im Rahmen eines möglichst großen Netzwerkes des Trägers zur Verfügung gestellt werden, um die Herstellung und den Erhalt der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit zu erreichen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 2021-27: Umsetzung Priorität 7, Call Gezielte Berufsberatung/-orientierung in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur gezielten Berufsberatung und -orientierung, Aktivierung und Betreuung, Information und Branchenvorstellung, Erhebung der Bedarfe und der Entwicklungsmöglichkeiten in Betrieben und ggf. in Schulen in den geförderten, vom JTF bestimmten Regionen in OÖ. Es sollen Betriebe auf bestehende Ausbildungsmaßnahmen im Bereich ökologischer Aus- und Weiterbildung („Green Jobs“) hingewiesen werden und der Bedarf an weiterführenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen in der Region erhoben werden. Die Mitarbeiter:innen in Unternehmen, die vor einer Schließung, Umstrukturierung, Umstellung der eingesetzten Technologien, Erweiterung der Geschäftsbereiche u. ä. stehen, sollen die Möglichkeit einer proaktiven Berufs- und Qualifizierungsberatung bekommen. Weiters sollen Arbeitssuchende sowie zukünftig Beteiligte am Arbeitsmarkt (wie zB. Personen in Ausbildung, Studierende etc.) aktiv auf einen erfolgreichen (Wieder-)Einstieg vorbereitet werden. Für diese Personen sollen gezielte Informations- und Beratungsangebote umgesetzt werden, die Wirtschaftsbereiche die dem "grünen Sektor" zuzuordnen sind und die damit verbundenen notwendigen Kompetenzen, etwa in den MINT-Bereichen oder auch nachhaltige Energie und Bauwesen miteinbeziehen. Generell soll das Angebot zur Schaffung des allgemeinen Bewusstseins für einen gerechten Übergang beitragen. Die Verbreitung der Informationen über berufliche Möglichkeiten in technischen und technologischen zukunftsfähigen Wirtschaftsbereichen sollen Personen zu einer Entscheidung über eine berufliche Neuorientierung ermutigen. Dabei sollen sich neue Chancen für eine Verbesserung der beruflichen Situation insbesondere für niedrigqualifizierte Personen, die oft im Niedriglohnbereich beschäftigt sind ergeben. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur aktiven Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Maßnahmen für am Arbeitsmarkt benachteiligte und/oder ausgeschlossene Personen. Dabei werden Projekte durch Calls bzw. nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben. Förderbar in Oberösterreich sind Maßnahmen der Investitionspriorität 2 des operationellen Programms, wie beispielsweise: Stabilisierung marginalisierter Gruppen durch Beratung, Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung Zielgruppenangepasste Beschäftigungsprojekte Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene Sensibilisierung und Unterstützung formal gering qualifizierter Erwerbstätiger bei berufsbezogener Weiterbildung Gem. Sonderrichtlinie des BMASGK kommen als Förderungswerber Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) in Betracht.