Transparenzportal

Bitte aktivieren Sie JavaScript.

Förderungen zum Thema Beschäftigungsmaßnahmen

Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
Österreich
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sind Beratungsstellen gem. § 5 (1) AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz). Sie bieten Information und Beratung für in Österreich lebende Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben und Fragen zur Anerkennung bzw. beruflichen Verwertung ihrer Kompetenzen haben. Durch die Nutzung bestehender Potenziale soll dem Fachkräftemangel begegnet und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erleichtert werden. Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Anlaufstellen sind: Umfassende Information und Beratung über das Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren, die in mehreren Sprachen zur Verfügung steht Begleitung der Antragstellerin oder des Antragstellers im gesamten Verfahren zur Anerkennung oder Bewertung Ausübung einer Filterfunktion, um auf Anträge, die die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, im Vorhinein hinzuweisen Basisinformationen über die Rechtsvorschriften für die Aufnahme einer Berufstätigkeit Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Rechte gemäß AuBG Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Stellung von Anträgen auf Anerkennung und Bewertung Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen für die im Verfahren zur Anerkennung und Bewertung erforderlichen Unterlagen.
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung"
Oberösterreich
Derzeit wird ausschließlich die Leistung „Arbeitsbegleitung“ angeboten. Die Förderung Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung ist ein Angebot für psychosozial benachteiligten Menschen, denen die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zu hoch sind, eine sinnvolle und den Interessen entsprechende, gemeindenahe Beschäftigung zu ermöglichen. Alter der Zielgruppe: Frauen und Männer vom Schulabgang bis Pensionsantrittsalter. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in bestehende Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit entlohnt werden. Bei Bedarf wird der Person eine Bezugsperson zur Seite gestellt, welche als Mentor fungiert. Menschen mit Beeinträchtigungen werden während der Arbeitserprobung und des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbefristet je nach Bedarf begleitet. Kundinnen und Kunden sollen in vorhandene Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich entlohnt werden. Die verminderte Leistungsfähigkeit wird prozentuell festgesetzt mit einer Bandbreite zwischen 30 - 70 %. Als finanziellen Ausgleich erhalten die Betriebe Zuschüsse, deren Höhe sich an der verminderten Leistungsfähigkeit orientiert. Zur Unterstützung wird den Kundinnen und Kunden bei Bedarf jeweils eine Bezugsperson, die als Mentor fungiert, zur Seite gestellt. Da dies für den Betrieb ebenfalls leistungsreduzierende Auswirkungen hat, werden auch für diesen Mentor finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Es gibt: Direkte Leistungen: Das sind jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Indirekte Leistungen: Das sind alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Berufliche Qualifizierung"
Oberösterreich
Die Förderung „Berufliche Qualifizierung“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen das Erreichen eines dauerhaften Dienstverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt, eine selbstbestimmte Berufstätigkeit sowie die nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglichen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Erstellung eines Ausbildungsprogrammes Ausbildungsbezogene Leistungen Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Sozialpädagogische Leistungen Indirekten Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Betriebswirtschaftliche Leistungen Pädagogisch-planerische Leistungen der Mitarbeiter/innen Organisatorische Leistungen der Mitarbeiter/innen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Fähigkeitsorientierte Aktivität"
Oberösterreich
Die Förderung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Die geförderten Maßnahmen schaffen eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen, fähigkeitsorientierten und sinnvollen Tätigkeitsfeldern. Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität für beeinträchtigte Personen erbringen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden): a. Betreuung und Begleitung im Arbeits- und Beschäftigungsprozess b. Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung von Kompetenzen c. Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten d. Individuelle Basisversorgung e. Kommunikation f. Freizeitaktivitäten, Kultur und Bildung im Rahmen der Beschäftigung g. Leistungen im medizinisch-therapeutischen Bereich h. Leistungen im psychischen Bereich Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben): Indirekte kunden-/kundinnenbezogene Tätigkeiten Pädagogisch-planerische Leistungen Organisatorische Leistungen Konzeptionelle Leistungen Leistungsuntergliederung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ wird angeboten als Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Integrative Beschäftigung für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Geschützte Arbeit"
Oberösterreich
Die Förderung „Geschützte Arbeit in Werkstätten und in Betrieben“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen 1) die Möglichkeit bieten, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes - in einer geschützten Werkstätte die einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nahe kommt - auszuüben oder eine Erwerbsarbeit in Form eines geschützten Arbeitsplatzes in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. 2) durch Überlassung an Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes so weit qualifizieren, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis gelingt bzw. der Übergang in ein Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Arbeitsangebot innerhalb der Geschützten Arbeit und/oder Begleitende Personalüberlassung Arbeitsbegleitende Maßnahmen Individualisierte Personalentwicklung Indirekte Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Leistungen im Sinne allgemeiner Betriebsführung Organisatorisch-planerische Leistungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Basis- und Projektförderungen - Arbeit und Beschäftigung
Steiermark
Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung mit dem Ziel der Verringerung von Arbeitslosigkeit und der Sicherung von Beschäftigung, die es den Menschen ermöglicht, am wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die am Arbeitsmarkt noch immer sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Chancen vorfinden, wird dabei in allen Handlungsfeldern angestrebt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Frauen, Älteren, MigrantInnen und Menschen mit Behinderung zu steigern und zu verbessern. Arbeitslosigkeit zu verhindern und bei Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern. Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungs- und Betreuungsangebote im arbeitsmarktrelevanten Kontext. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die an Aus- und Weiterbildung heranführen. Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen. Maßnahmen, die zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote. Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarktbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen.