Territorialer Beschäftigungspakt Kärnten 2026 (TEP 2026) Link zur Förderung kopieren

  • Der Territoriale Beschäftigungspakt Kärnten 2026 bündelt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung, Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Gefördert werden Projekte und Programme zur Unterstützung benachteiligter Zielgruppen, zur Fachkräfteentwicklung sowie zur Stabilisierung des Kärntner Arbeitsmarktes.
  • Der Pakt basiert auf der jeweils gültigen Arbeitsmarktstrategie Kärnten und verbindet Landes-, Bundes- und EU-Mittel zur Umsetzung zielgruppenspezifischer Maßnahmen und Qualifizierungsprogramme und fußt auf EU- und bundesgesetzlichen Bestimmungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Str. 1,
9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31002
abt01.am@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Finanzierung über Landesmittel, AMS-Mittel und EU-Fördermittel

  • Projektbezogene Zuschüsse

  • Auszahlung gemäß Projektfortschritt oder nach Abrechnung

  • Kombination mit Eigenmitteln möglich

Es gelten die Richtlinien der Leistungs- und Sachkontrolle des Arbeitsmarktservices KÄRNTEN

Rechtsgrundlage

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Transparenzdatenbankgesetz 2012; Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG); Richtlinien und Vergaben des Arbeitsmarktservice

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Die Förderung soll Projekte unterstützen, die einen messbaren Beitrag zur Beschäftigung, Qualifizierung oder Arbeitsmarktintegration leisten und dabei die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes Kärnten erfüllen.

Referenznummer

1078260

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