Territorialer Beschäftigungspakt Kärnten 2026 (TEP 2026) Link zur Förderung kopieren

  • Der Territoriale Beschäftigungspakt Kärnten 2026 bündelt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung, Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Gefördert werden Projekte und Programme zur Unterstützung benachteiligter Zielgruppen, zur Fachkräfteentwicklung sowie zur Stabilisierung des Kärntner Arbeitsmarktes.
  • Der Pakt basiert auf der jeweils gültigen Arbeitsmarktstrategie Kärnten und verbindet Landes-, Bundes- und EU-Mittel zur Umsetzung zielgruppenspezifischer Maßnahmen und Qualifizierungsprogramme und fußt auf EU- und bundesgesetzlichen Bestimmungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Mießtaler Str. 1,
9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31102
abt11.am@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=729

  • Finanzierung über Landesmittel, AMS-Mittel und EU-Fördermittel

  • Projektbezogene Zuschüsse

  • Auszahlung gemäß Projektfortschritt oder nach Abrechnung

  • Kombination mit Eigenmitteln möglich

Es gelten die Richtlinien der Leistungs- und Sachkontrolle des Arbeitsmarktservices KÄRNTEN

Rechtsgrundlage

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Transparenzdatenbankgesetz 2012; Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG); Richtlinien und Vergaben des Arbeitsmarktservice

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Die Förderung soll Projekte unterstützen, die einen messbaren Beitrag zur Beschäftigung, Qualifizierung oder Arbeitsmarktintegration leisten und dabei die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes Kärnten erfüllen.

Referenznummer

1078260

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