Förderung von Heimat- und Brauchtum, Schützenwesen, Trachtenwesen und Krippenwesen Link zur Förderung

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:

Allgemein:

  • Anschaffungen von Trachten, Uniformen u. sonst. Accessoires
  • Jahresbeihilfe für Institutionen u. Verbänden
  • Veranstaltung mit volkskultureller Ausrichtung (ausgen. Schützenfeste, Zeltfeste u.ä.)

Schützenwesen:

  • Anschaffung u. Erneuerung von Trachten
  • Ausrüstung der Kompanie (Fahnen, Gewehre u.a.)
  • Jahresbeihilfe für den Bund der Tiroler Schützenkompanien

 Trachtenwesen: 

  • Anschaffung und Erneuerung von Trachten
  • Ankauf von Musikinstrumenten bzw. deren Reparatur
  • Restaurierung erhaltenswürdiger Fahnen

Krippenwesen:

  • Krippenbaumaterialien und -werkzeuge
  • Krippenausstellungen
  • Jahresbeihilfe für den Verband der Tiroler Krippenfreunde
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Kultur
kultur@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder richtet sich je nach Förderzusage und beinhaltet unter anderem eine Einnahmen-Ausgaben Aufstellung, die Vorlage von Originalrechnungen oder eines Jahresabschlusses.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kulturförderungsgesetz 2010 (§§ 1-5, 7-9), Richtlinie der Landesregierung über die Förderung der Kultur in Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1015742