Förderungen im Musikbereich an Einzelpersonen, Vereine, Institutionen
Tirol
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Konzertveranstaltungen (Festivals und Musikveranstaltungen) Konzertreisen - Kompositionsstipendien (nur mit Uraufführungsgarantie) CD-Produktionen (in Ausnahmefällen - wenn ein besonderer Tirolbezug vorliegt) Anschaffung und Restaurierung von Orgeln (nur der musikalisch relevante Bereich wird gefördert, nicht aber zum Beispiel die Restaurierung des Gehäuses) Forschung und Dokumentation Musikalische Aus- und Weiterbildung Musikkapellen (Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt) Chöre (Ansuchen von Chören werden über den Tiroler Sängerbund abgewickelt) Instrumentebeschaffung Der Antragsteller muss ein Verein sein. Einzelpersonen können nur dann gefördert werden, wenn eine außergewöhnliche Begabung vorliegt. Weiters werden musikalische Institutionen gefördert.