Förderung der Volkskultur Link zur Förderung kopieren

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:

Allgemein:

  • Allgemeine volkskulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von Vereinen und Verbänden (insbes. Bund der Tiroler Schützenkompanien, Tiroler Landestrachtenverband, Landesverband der Tiroler Krippenfreunde, der Verein zur Pflege des Volksliedes, der Volksmusik und des Volkstanzes (Tiroler Volksmusikverein) und die Arbeitsgemeinschaft Volkstanz Tirol (ARGE Volkstanz Tirol))
  • Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen, Musikinstrumenten u. sonst. Accessoires, die für die Brauchtums- und Traditionspflege notwendig sind
  • Veranstaltungen mit volkskultureller Ausrichtung, sofern diese nicht die Generierung von Gewinnen und Rücklagen bezwecken (Schützenfeste, Zeltfeste, Umzüge u.Ä.)
  • Vergabe von Preisen

Schützenwesen:

  • Anschaffung u. Reparatur von Trachten und Trachtenzubehör
  • Ausrüstung der Kompanie (Fahnen, Gewehre u.a.)

 Trachtenwesen: 

  • Anschaffung und Reparatur von Trachten und Trachtenzubehör
  • Ankauf von Musikinstrumenten bzw. deren Reparatur
  • Restaurierung erhaltenswürdiger Fahnen

Krippenwesen:

  • Krippenbaumaterialien und -werkzeuge
  • Krippenausstellungen
  • Durchführung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für den Nachwuchs
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Kultur
kultur@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 09.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder richtet sich je nach Förderzusage und beinhaltet unter anderem eine Einnahmen-Ausgaben Aufstellung, die Vorlage von Originalrechnungen oder eines Jahresabschlusses.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kulturförderungsgesetz 2010 (§§ 1-5, 7-9), Rahmenrichtlinie über die Förderung der Kultur in Tirol sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderbereiche gem. § 3 Abs 2 TKFG 2010.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1015742

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