Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement Link zur Förderung kopieren

Mit dem Ziel einen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, soll die Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement langfristig in der österreichischen Gesellschaft verankert werden.

Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert:

  • Initiativen und Projekte zur Forcierung der Aktiven Mobilität und des Mobilitätsmanagements allgemein;
  • Konkrete Initiativen und Projekte, die der Erhöhung des Fuß- und Radverkehrsanteils dienen;
  • Initiativen und Projekte, die die Akzeptanz für und von Maßnahmen für die Aktive Mobilität und das Mobilitätsmanagement steigern.

Darunter fallen Aktivitäten aus den Bereichen Information und Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenz- und Wissensaufbau für aktives, klimafreundlichen und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten. Beispielhafte Aktivitäten sind u.a. Veranstaltungen, Konferenzen, Informations- und Mitmach-Kampagnen, Erstellung und Verbreitung von Bildungs- und Informationsmaterialen, Kurse zum Kompetenzaufbau.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMIMI - Abteilung II-6
Radetzkystraße 2
1030 Wien
+43 1 71162 1228
ii6@bmimi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.09.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  1. Kosten: Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, im Rahmen der Abrechnung anerkannt werden und in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderungszieles unbedingt erforderlich sind.
  2. Zahlungen: Die Auszahlung der Förderung erfolgt insoweit, als es sich um förderbare Kosten handelt sowie nach Prüfung der Voraussetzungen und Erfüllung der mit dem Förderungsvertrag verbundenen Auflagen und Bedingungen.

Die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer hat an der vom Förderungsgeber durchzuführenden Evaluierung der Förderung oder des Förderungsprogrammes mitzuwirken. Die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer hat dem Förderungsgeber oder der vom Förderungsgeber für die Durchführung der Evaluierung beauftragten Stelle die für die Evaluierung erforderlichen Daten zu übermitteln und Auskünfte zu erteilen sowie Leistungsberichte bzw. Zwischenberichte gemäß Fördervertrag vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln; BGBl. II Nr. 208/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Förderung des Rad- und Fußverkehrs

Referenznummer

1059096

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