Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement Link zur Förderung

Die Förderung von Initiativen und Projekten zur Forcierung der aktiven, klimafreundlichen, sanften Mobilität; insbesondere des Radfahrens und Zufußgehens sowie des Mobilitätsmanagements mit dem Ziel einen Beitrag zur klima- und umweltfreundlichen Mobilitätswende zu leisten.

Wichtige Bereiche sind dabei Information und Bewusstseinsbildung für klimafreundliches und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten wie z.B. Veranstaltungen und Konferenzen, Informationskampagnen, Informationsmaterialien und Ausstellungen, Schulungen, Aus- und Weiterbildungen mit dem Fokus auf die Förderung aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMK - Abteilung II-6
Radetzkystraße 2
1030 Wien
+43 1 71162 611229
elisabeth.motycka@bmk.gv.at

BMK - Abteilung II-6
Radetzkystraße 2
1030 Wien
+43 1 71162 611228
renate.nagy@bmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  1. Kosten: Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, im Rahmen der Abrechnung anerkannt werden und in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderungszieles unbedingt erforderlich sind.
  2. Zahlungen: Die Auszahlung der Förderung erfolgt insoweit, als es sich um förderbare Kosten handelt sowie nach Prüfung der Voraussetzungen und Erfüllung der mit dem Förderungsvertrag verbundenen Auflagen und Bedingungen.

Die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer hat an der vom Förderungsgeber durchzuführenden Evaluierung der Förderung oder des Förderungsprogrammes mitzuwirken. Die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer hat dem Förderungsgeber oder der vom Förderungsgeber für die Durchführung der Evaluierung beauftragten Stelle die für die Evaluierung erforderlichen Daten zu übermitteln und Auskünfte zu erteilen sowie Leistungsberichte bzw. Zwischenberichte gemäß Fördervertrag vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln; BGBl. II Nr. 208/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Förderung des Rad- und Fußverkehrs

Referenznummer

1059096