Förderung von Projektumsetzungen durch Vereine im Rahmen der Dorferneuerung Link zur Förderung kopieren

Die Aktion Dorferneuerung ermutigt die Bewohner des ländlichen Raumes, Mitverantwortung für ihren unmittelbaren Lebensraum (Dorf, Kleinregion) zu übernehmen. Grundidee der Aktion ist die aktive Beteiligung der Bevölkerung auf lokaler Ebene. Aufbauend auf gemeinsam erarbeiteten Leitbildern werden Projekte entwickelt – und dabei eine Fülle von unterschiedlichen Einzelzielen gemeinsam abgestimmt, vernetzt und ausgerichtet.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes steht das Dorf, weshalb (neben Gemeindeprojekten) auch Projekte von Dorferneuerungsvereinen unterstützt werden.

Die Aktion Dorferneuerung besteht seit 1984 und hat sich im Laufe der Jahre laufend weiterentwickelt. Ab 2004 wurde in der Dorferneuerung die Gemeinde 21 (als nö Variante der LA21) initiiert. Leistungsgegenstand bzw. Förderschwerpunkte der Aktion sind damit entsprechend breit.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, Dorf- und Stadterneuerung, Ortskernbelebung
Drinkweldergasse 15, 3500 Krems an der Donau
02742/9005/45442
nicole.trimmel@noel.gv.at
https://www.raumordnung-noe.at

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7
Drinkweldergasse 15
3500 Krems an der Donau
02742/9005/45442
nicole.trimmel@noel.gv.at
https://www.raumordnung-noe.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Dorf- und Stadterneuerung 2024+

Raumordnung in NÖ

Förderhöhe bis zu 60% der nachgewiesenen Gesamtkosten

Im Zuge der Abrechnung via Rechnungsaufstellung, Fördertafel, Vor-Ort-Kontrolle, Projekt-Checkliste, …

Rechtsgrundlage

Es gilt die NÖ Dorf-, Stadt und Regionsentwicklungsrichtlinie 2024 sowie die Durchführungsbestimmungen dazu.

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1047794

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